Erstellung von öffentlich-rechtlichen Nachweisen, bzw. Nachweisen auf Einhaltung des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Energetische Gebäudeplanung, Entwicklung von energetischen Konzepten einschließlich Bauteil- und Detailempfehlungen bis hin zur baubegleitenden Qualitätskontrolle.
Begleitung von Fördermaßnahmen für Neubau- und Sanierungsmaßnahmen im Wohn- und Nichtwohngebäudebereich als Energieeffizienzexperten gemäß den Anforderungen der Förderrichtlinien.
Begleitung von Fördermaßnamen als Energieberater für Baudenkmale.
Erstellung von Berechnungen und Beratung von Bauherren auf dem Gebiet der thermischen Bauphysik. Durchführung von Gebäude- und Bauteilsimulationen.
Erstellung von Bauschadensanalysen.
Analyse von Bestandsgebäuden mit dem Ziel Energieeinsparpotentiale zu entdecken.
Erstellung von Sachverständigengutachten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Ausstellung von bedarfsorientierten Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude.